News-Reporter
Es scheint ja nun alles wieder Friede, Freude, Eierkuchen zu sein im BB Haus.
Aber vielleicht ist es für einige nocht interessant, was mir die Landesanstalt für Medien als Antwort auf meine Beschwerde geschickt hat.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,
vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 09./10./11. Februar 2010 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.
Sie beanstanden hierin die Ausstrahlung der Sendung „Big Brother – Die Entscheidung“ am 08. Februar 2010 ab 21.15 Uhr im Programm von RTL II.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert.
Die Aufsicht über das Programm von RTL II obliegt aufgrund der dort vorgenommenen Lizenzierung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen).
Zur weiteren Bearbeitung und Prüfung habe ich Ihr Anliegen daher an die zuständigen Kollegen in Kassel weitergeleitet.
Diese werden sich nach einer ersten Sichtung und Einschätzung zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie Jansen
Referentin Programm/
Jugendmedienschutz
Bereich Aufsicht
Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Postfach 10 34 43
40225 Düsseldorf
Tel.: + 49 (0) 211 - 77007 - 187
Fax: + 49 (0) 211 - 77007 - 287
E-Mail: sjansen@lfm-nrw.de
Homepage: http://www.lfm-nrw.de
Aber vielleicht ist es für einige nocht interessant, was mir die Landesanstalt für Medien als Antwort auf meine Beschwerde geschickt hat.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,
vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 09./10./11. Februar 2010 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.
Sie beanstanden hierin die Ausstrahlung der Sendung „Big Brother – Die Entscheidung“ am 08. Februar 2010 ab 21.15 Uhr im Programm von RTL II.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert.
Die Aufsicht über das Programm von RTL II obliegt aufgrund der dort vorgenommenen Lizenzierung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen).
Zur weiteren Bearbeitung und Prüfung habe ich Ihr Anliegen daher an die zuständigen Kollegen in Kassel weitergeleitet.
Diese werden sich nach einer ersten Sichtung und Einschätzung zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie Jansen
Referentin Programm/
Jugendmedienschutz
Bereich Aufsicht
Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Postfach 10 34 43
40225 Düsseldorf
Tel.: + 49 (0) 211 - 77007 - 187
Fax: + 49 (0) 211 - 77007 - 287
E-Mail: sjansen@lfm-nrw.de
Homepage: http://www.lfm-nrw.de