Die Antwort auf meine Programmbeschwerde

News-Reporter
Es scheint ja nun alles wieder Friede, Freude, Eierkuchen zu sein im BB Haus.
Aber vielleicht ist es für einige nocht interessant, was mir die Landesanstalt für Medien als Antwort auf meine Beschwerde geschickt hat.

Hier die Antwort:
Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,

vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 09./10./11. Februar 2010 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.
Sie beanstanden hierin die Ausstrahlung der Sendung „Big Brother – Die Entscheidung“ am 08. Februar 2010 ab 21.15 Uhr im Programm von RTL II.

Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert.
Die Aufsicht über das Programm von RTL II obliegt aufgrund der dort vorgenommenen Lizenzierung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen).
Zur weiteren Bearbeitung und Prüfung habe ich Ihr Anliegen daher an die zuständigen Kollegen in Kassel weitergeleitet.
Diese werden sich nach einer ersten Sichtung und Einschätzung zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephanie Jansen
Referentin Programm/
Jugendmedienschutz
Bereich Aufsicht

Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Postfach 10 34 43
40225 Düsseldorf
Tel.: + 49 (0) 211 - 77007 - 187
Fax: + 49 (0) 211 - 77007 - 287

E-Mail: sjansen@lfm-nrw.de
Homepage: http://www.lfm-nrw.de
Bohne
und hier meine

Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,



vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 09./10./11. Februar 2010 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.

Sie beanstanden hierin die Ausstrahlung der Sendung „Big Brother – Die Entscheidung“ am 08. Februar 2010 ab 21.15 Uhr im Programm von RTL II.



Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert.

Die Aufsicht über das Programm von RTL II obliegt aufgrund der dort vorgenommenen Lizenzierung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen).

Zur weiteren Bearbeitung und Prüfung habe ich Ihr Anliegen daher an die zuständigen Kollegen in Kassel weitergeleitet.

Diese werden sich nach einer ersten Sichtung und Einschätzung zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Stephanie Jansen

Referentin Programm/

Jugendmedienschutz

Bereich Aufsicht


also auch nur ein vorgefertigter Brief, ich fasse es nicht
News-Reporter
Ja Bohne das ist irgendwie sinnlos. Wieder nur Standardbrief. Und irgendwie habe ich geahnt, dass du den gleichen Brief bekommen hast.

Und die schreiben noch grosskotzig ihre gesetzlichen Programmgrundsätze auf ihre Seite

"Programmgrundsätze
Absolut grundlegende Regelungen über die Inhalte von Fernseh-(und Radio-)sendungen enthalten die Programmgrundsätze (§ 3 und 41 RStV): Für alle Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung, die Achtung der Menschenwürde sowie die Achtung der sittlichen, religösen und weltanschaulichen Überzeugungen Anderer. Sie sollen die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken"


http://www.lpr-hessen.de/default.asp?m=214#seite982
Torsten68
Sehr geehrter Herr xxxxx,



dankend bestätigen wir den Erhalt Ihrer E-Mail vom 9. Februar 2010, in der Sie sich über die Ausstrahlung der Sendung „Big Brother“ vom 8. Februar 2010 im Tagesprogramm von RTL 2 beschwert haben.



Nach einer ersten Prüfung durch die für die Aufsicht über das Programm von RTL 2 zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) werden wir die von Ihnen kritisierte Sendung zur abschließenden Prüfung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) sowie der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) vorlegen. Die Kommissionen stellen eine gemeinsame Aufsicht für Rundfunk und Telemedien sicher und dienen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. KJM und ZAK werden die ausgestrahlte Sendung unter Würdigung aller rundfunkrechtlichen Aspekte sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtsaufsichtliche Maßnahmen beschließen.



Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang des Verfahrens unaufgefordert informieren.



Bereits jetzt möchten wir Ihnen für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

M. Fingerling





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LPR Hessen - Hessische Landesanstalt

für privaten Rundfunk und neue Medien

Wilhelmshöher Allee 262

34131 Kassel

Telefon: (05 61) 9 35 86-0 -- Fax: -30

lpr@lpr-hessen.de

www.lpr-hessen.de
Bohne
Glaub mal, dass da nichts kommt!
Ich hab schon gar keine Lust was zu machen, die reagieren doch nicht
Bohne
Ich habe gerade gesehen, dass ich genau die selbe Mail um 10:52 Uhr bekommen habe.
Also auch hier wieder ein Standardwerk ohne persönliche Note